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Scope 3CSRDKunststoffeBio-PECO2-FußabdruckNachhaltigkeitLieferkette
Tim Breitmar · 6.4.2026

Scope 3 und Kunststoffe: Was Ihr Material damit zu tun hat

Scope 1 und 2 entstehen im eigenen Betrieb, Scope 3 in der Lieferkette. Dieser Artikel erklärt die drei Scopes und zeigt, wo Hersteller, die Kunststoffe einsetzen, ansetzen können.

Was ist Scope 1, 2, 3?

Die drei Scopes stammen aus dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), nach eigener Angabe dem weltweit meistgenutzten Standard zur Treibhausgas-Bilanzierung. Die Einteilung folgt der Frage: Wer ist der direkte Verursacher?

Scope 1: Eigene Emissionen Alles, was Ihr Unternehmen direkt verbrennt oder emittiert: Erdgas in der Heizung, Diesel in Ihrem Fuhrpark, Prozessgase in der Produktion. Direkte Kontrolle, direkte Verantwortung.

Scope 2: Zugekaufte Energie Strom und Wärme, die Sie von außen beziehen. Die Emissionen entstehen beim Energieversorger, aber Sie verursachen sie durch Ihren Verbrauch. Lösungsweg: Ökostrom, eigene Photovoltaik, Power Purchase Agreements.

Scope 3: Die Lieferkette Alle anderen Emissionen entlang Ihrer Wertschöpfungskette, upstream und downstream. Das umfasst eingekaufte Rohstoffe und Materialien, Verpackungen, Logistik, Geschäftsreisen, die Nutzungsphase Ihrer Produkte und am Ende die Entsorgung.

Warum Scope 3 so schwer zu lösen ist

Scope 1 und 2 lassen sich mit eigenen Investitionen senken: Wärmepumpe statt Gasheizung, Ökostromvertrag.

Scope 3 ist anders. Die Emissionen entstehen bei Ihren Lieferanten, Transporteuren und Kunden. Sie haben keine direkte Kontrolle. Sie können Anforderungen stellen, aber keinen Schalter umlegen.

Die Ansatzpunkte liegen deshalb jenseits der eigenen Bilanzgrenze.

CSRD: Scope 3 im Nachhaltigkeitsbericht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für diese Berichte sehen die ESRS in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 in ESRS E1 (Angabepflicht E1-6) die Angabe der Scope-3-Emissionen vor, soweit sie wesentlich sind.

Einordnung (Stand 09.09.2026): Das EU-Omnibus-I-Paket hat Anwenderkreis und Fristen der CSRD geändert. Die Stop-the-Clock-Richtlinie (EU) 2025/794 verschob die Berichtspflicht für große Unternehmen der zweiten Welle auf das Geschäftsjahr 2027, die Richtlinie (EU) 2026/470 hebt die Schwelle auf mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz.

Kunststoff als Scope-3-Quelle

Wenn Sie Kunststoffbauteile, Kunststoffverpackungen oder Kunststoffgehäuse einsetzen, gehören die Emissionen aus der Herstellung dieser Materialien zu Ihrem Scope 3, genauer: Scope 3, Kategorie 1 (Eingekaufte Waren und Dienstleistungen).

Maßgeblich ist der Product Carbon Footprint (PCF) des Materials in kg CO₂-Äquivalenten pro kg, von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Granulat.

Beispiel Bio-PE

Für Bio-PE nennt FKuR -2,12 kg CO₂ pro kg Polymer, gerechnet von der Wiege bis zum Werkstor von Braskem. Welchen Wert Sie im Bericht ansetzen, richtet sich nach dem PCF Ihres Lieferanten und Ihrer Berichtsmethodik.

Bio-PE ist chemisch identisch mit fossilem PE. Der Unterschied liegt im Ausgangsstoff: Bioethanol aus Zuckerrohr statt Naphtha aus Erdöl.

Wo fossilfreie Materialien beim Scope-3-Fußabdruck ansetzen

Scope-3-Arbeit in der Lieferkette heißt: Lieferanten-Audits, Datenabfragen, Verhandlungen.

Bei Kunststoffen gibt es einen zusätzlichen Ansatz: Materialien, deren Kohlenstoff nicht aus Erdöl stammt. Ein Drop-in wie Bio-PE ist chemisch identisch mit dem fossilen Polymer; andere fossilfreie Werkstoffe wie PLA, PHA oder Bio-Polyamide sind andere Polymere mit eigenen Eigenschaften. Ob ein Endprodukt neu qualifiziert werden muss, hängt von Material, Branche und Spezifikation ab.

Das bedeutet konkret:

  • Scope-3-Bezug: eingekaufte Materialien zählen zu Scope 3, Kategorie 1; wie stark ein Wechsel Ihren Bericht verändert, hängt vom PCF des Lieferanten und Ihrer Berichtsmethodik ab
  • Belegbar: Der Anteil erneuerbaren Kohlenstoffs lässt sich per C14-Messung nach ASTM D6866 nachweisen. Eine ISCC+-Zertifizierung allein belegt ihn nicht, denn ISCC+ zertifiziert oft Massenbilanz-Ware, bei der offen bleibt, wie viel erneuerbarer Kohlenstoff physisch im Material steckt.

defosil. listet nur Materialien mit 100 % erneuerbarem Kohlenstoff, belegt mit Herstellerzitat. Bei den Polymeren sind das heute Werkstoffe wie PLA, PHA und Bio-Polyamide, keine 1:1-Drop-ins. Bio-PE und Bio-PP stehen nicht im Katalog, weil keine uns bekannte Sorte belegt 100 % erneuerbaren Kohlenstoff hat; den Stand zeigen die Seiten Polyethylen und Polypropylen.

Was das für Einkäufer:innen und Nachhaltigkeitsmanager:innen bedeutet

Was Sie brauchen, um Scope-3-Wirkung zu erzielen:

  1. PCF vom Materiallieferanten: fragen Sie nach dem Product Carbon Footprint in kg CO₂e/kg
  2. Nachweis des erneuerbaren Kohlenstoffs: Messwert für die gelieferte Sorte, nicht nur ein Massenbilanz-Zertifikat
  3. Berechnung auf Produktebene: wie viel Material pro Einheit, wie viele Einheiten pro Jahr
  4. Integration in die GHG-Bilanz: Kategorie 1 (Eingekaufte Waren), Methode: Spend-based oder Activity-based

Die Materialwahl liegt bei Ihnen. Welchen Effekt sie in Ihrem Bericht hat, hängt vom PCF des Lieferanten und Ihrer Berichtsmethodik ab.


Sie wollen wissen, was der Umstieg auf Kunststoffe aus erneuerbarem Kohlenstoff für Ihre Produkte konkret bedeutet? Stellen Sie eine Materialanfrage. Wir berechnen den CO₂-Effekt und prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Spezifikation.

Quellen: PCF Bio-PE: FKuR https://fkur.com/en/bioplastics/im-green-polyethylene; CSRD: Stop-the-Clock-Richtlinie (EU) 2025/794, Amtsblatt 16.04.2025, WPK-Meldung https://www.wpk.de/neu/richtlinie-zur-verschiebung-der-anwendung-der-neuen-eu-regelungen-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-und-zu-sorgfaltspflichten-stop-the-clock-im-amtsblatt-der-eu/; Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), Amtsblatt 26.02.2026, DLA Piper https://knowledge.dlapiper.com/dlapiperknowledge/globalemploymentlatestdevelopments/2026/eu-council-approves-omnibus-i-directive; Scope-3-Angabe: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS), ESRS E1, Angabepflicht E1-6 Abs. 44, https://publications.europa.eu/resource/celex/32023R2772; GHG Protocol: https://ghgprotocol.org/about-us

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